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Polen schützt ungeborenes Leben

Polen schützt ungeborenes Leben
Symbolbild: Schwangere Frau (via Pixabay)

Aus Sicht der deutschen „Qualitätsmedien“ ist Polen kaum noch als Rechtsstaat zu begreifen. Ein vermeintliches Indiz, das dafür oft herangezogen wird, hat mit dem Schutz ungeborenen Lebens zu tun: Das polnische Verfassungsgericht verbietet seit Ende Oktober selbst beim Verdacht schwerer Mißbildungen und Krankheit des Fötus eine Abtreibung.

Was dabei keiner sagt: Die seit 1993 gültige Regelung erlaubte ausschließlich Abtreibungen im Falle von zu erwartenden Mißbildungen oder Schwangerschaften in Folge von Vergewaltigung oder inszestöser Gewalt.

Im Jahr 2019 war die Indikation bei 1.074 von 1.110 registrierten Abtreibungen mit zu erwartenden schweren Mißbildungen begründet. Das bedeutet: 96,7 % der in Polen erfolgten Abtreibungen wurden aufgrund dieses Verdachts vorgenommen.

Trisomie 21, landläufig als Mongolismus oder Down-Syndrom bezeichnet, kommt etwa nur bei jeder 1500sten Geburt vor. Bei den in Polen 2019 erfolgten 375.000 Geburten müßte man also mit etwa 250 Trisomie-21-Kindern rechnen.

Wenn in Polen aber 1.074 mal der Verdacht auf schwere Erkrankungen, insbesondere Trisomie diagnostiziert wurde, während statistisch insgesamt nur 250 Down-Syndrom-Babys zu erwarten waren, kann man daraus schließen, daß die der Indikation zu Grunde liegende ärztliche Diagnose fast immer falsch war. Denn Kinder mit Down-Syndrom werden auch weiterhin in Polen geboren.

In Anbetracht dieser Erkenntnisse, erscheint die Entscheidung des polnischen Verfassungsgerichts in einem anderem Licht.

Andreas Wild

Dieser und weitere Beiträge erschienen in der TREND-Weihnachtsausgabe 2020. Sie können das Printmagazin bei Staatsreparatur, Jungfernstieg 4 B, 12207 Berlin-Lichterfelde beziehen oder unter der Telefonnummer 030844155610 bestellen.

Über den Autor

Andreas Wild

Andreas Wild ist Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses, Funktionär im Kreisverband Steglitz-Zehlendorf der AfD Berlin und Unternehmer.